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Anerkannter Sachverständiger Landes-Hund-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Anerkannter Sachverständiger nach dem Landes-Hund-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Bernd Sander

E-Mail: sandernrl@t-online.de

Termine nach Vereinbarung

Sachverständigen Stelle: Hundesportverein Ruhrort-Meiderich-Berg e. V. Schlickstraße 54, 47137 Duisburg-Meiderich

 

Anerkennung zur Abnahme von Verhaltensprüfungen gemäß § 4 Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW

(DVO LHundG NRW) i.V.m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW

 

Diese Anerkennung berechtigt Verhaltensprüfungen nach § 10 Abs. 2 LHundG abzunehmen.

Die durchgeführte Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW kann gegenüber der zuständigen Behörde nach § 13 LHundG NRW der Nachweis erbracht werden, ob und inwieweit eine Befreiung von der Maulkorb- und /oder der Anleinpflicht nach §5 Abs. 3 LHundG NRW möglich ist.

 

Anerkennung zur Erteilung von Sachkundenachweisen gemäß § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW i.V.m. 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW

1. Anerkennung als Sachverständiger im Sinne des § 10 Abs. 3 LHundG NRW zur Abnahme von Sachkundeprüfungen und zur Erteilung von diesbezüglichen Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu), sowie deren Kreuzungen untereinander, sowie mit anderen Hunden mit Ausnahme nach § 4 Absatz 2 usw...

 

2. Anerkennung als Sachverständiger im Sinne des § 11 Abs. 3 LHundG NRW zur Abnahme von Sachkundeprüfungen und zur Erteilung von diesbezüglichen Sachkundebescheinigungen für große Hund (40cm /20kg)

 

Wir können uns alle freuen, ein neuer Hund ist da.

 

Bernd Sander, 1. Vors.